Es ist eines der prägensten und bedeutensten Kinder- und Jugendbücher des 20. Jahrhunderts. Michael Endes "Die unendliche Geschichte" wurde millionenfach gelesen und gesehen. Nun wird sie zu einem Fall für die Justiz.
Wem gehören die Merchandisingrechte der "Undendlichen Geschichte"? Diese Frage liegt dem heutigen Prozess am Oberlandesgericht München zugrunde. Michael Endes Nachlassverwalter streitet dabei mit dem Sohn eines Rechtsanwaltes, der sich einst die Verfilmungsrechte vertraglich gesichert und darüber hinaus als Co-Produzent an dem 1984 erschienenen Film mitgewirkt hatte.
Die undenliche Geschichte
1979 erscheint Endes großer Jugendroman über die fabelhaften Abenteuer des Bastain Balthasar Bux, der mithilfe der "unendlichen Geschichte" der Realität entflieht. In der neuen Welt, versucht er, nun zum Helden geworden, das Märchenreich der Phantasien und seine Kaiserin zu retten. Dabei trifft er auf Glücksdrachen, Steinbeißer und viele andere Fabelwesen.
Fünf Jahre nach dem erscheinen des Buches folgt die Verfilmung von Star-Regisseur Wolfgang Petersen und Produzend Bernd Eichinger. Eine Verfilmung, die, wie Ende selbst öffentlich sagte, ein "gigantisches Melodrama aus Kitsch, Kommerz, Plüsch und Plastik" geworden ist. Die dennoch eine ungeheure Zahl an Zuschauern lockte.
Der Streit
Hintergrund des Streits sind nach Gerichtsangaben unterschiedliche Verträge bezüglich der Merchandisingrechte. Der älteste davon ist ein "Verfilmungsvertrag" aus dem Jahre 1980, mittels dem die Verfilmungs- und Merchandisingrechte an den Vater des heutigen Klägers übertragen wurden.
Seit 2005 liegen die Filmrechte, die nach einer gewissen Zeit automatisch an den Autor bzw. an den ihn vertretenden Verlag zurückfallen, wieder bei den Erben Michael Endes. Nicht aber die Merchandising-Rechte, wirft der Kläger und dessen Vater nun ein, da diese damals unbefristet zugesichert worden seien.
Die Gegenseite jedoch, sieht das anders. «Es ging immer nur um das Recht der Auswertung der Filmproduktion», betont der Hamburfer Medienanwalt Ralph Oliver Graef. «Es wurden keine Merchandising-Rechte am Buch eingeräumt. Bei Filmproduktionen werden Auswertungsrechte immer nur an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt».
Bereits im Mai vergangenden Jahres kam es zu einem Prozess bezüglich zwischen den Parteien. Damals hatte das Gericht zugunsten von Endes Nachlassverwalter entschieden. Damals hieß es, es sei lediglich um die Rechte bezüglich des konkreten Spielfilmprojektes gegangen.
«Die unendliche Geschichte bezüglich der Merchandisingrechte wird jetzt zu einem Ende kommen - einem Ende im Sinne Michael Endes.», betont Anwalt Ralph Oliver Graef.