Nach Genehmigung zur Auslieferung an die USA Das deutsche PEN-Zentrum fordert die Freilassung von Julian Assange

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Vor wenigen Tagen hat die britische Justiz die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die USA genehmigt. Nun wartet man nurmehr auf die Zustimmung der Innenministerin. In den USA droht dem Journalisten lebenslange Haft. Das deutsche PEN-Zentrum verurteilt die Entscheidung in einer am 20. April veröffentlichten Pressemitteilung scharf. Assange habe keine Verbrechen begangen, er habe dazu beigetragen, welche aufzudecken, so der PEN-Präsident Deniz Yücel.

Das deutsche PEN-Zentrum fordert in einer aktuellen Pressemitteilung die sofortige Freilassung seines Ehrenmitgliedes Julian Assange. Bild: Pixabay (Symbolbild)

Das deutsche PEN-Zentrum fordert die sofortige Freilassung des Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Damit reagierte die Schriftstellervereinigung auf die Genehmigung der britischen Justiz, Assange an die USA auszuliefern, wo dem Journalisten lebenslange Haft droht. Assange wurde im November 2021 zum Ehrenmitglied des PEN-Zentrums ernannt. Als Gründe für die Ernennung gab man unter anderem die Sorge um die Gesundheit des Journalisten an, dessen Haftbedingungen von Amnesty International als Folter bezeichnet wurden.

"Julian Assange hat keine Verbrechen begangen, er hat dazu beigetragen, welche aufzudecken..."

Eine Auslieferung des WikiLeaks-Gründers an die USA wäre ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit, der für den weltweiten investigativen Journalismus weitreichende Folgen hätte, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung der PEN. "Julian Assange hat keine Verbrechen begangen, er hat dazu beigetragen, welche aufzudecken – und dafür bis heute mit elf Jahren Unfreiheit bezahlt", so PEN-Präsident Deniz Yücel.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte sich das PEN-Zentrum in einem öffentlichen Brief an die Außenministerin Annalena Baerbock gewandt und daran erinnert, dass diese sich als Oppositionspolitikerin für die Freilassung Assanges ausgesprochen hatte. In dem Schreiben wird Baerbock selbst folgendermaßen zitiert:

"Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7) – schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange."

Forderung mit Nachdruck wiederholt

Dieses Worten, so die PEN-Vereinigung damals, solle die Außenministerin nun Taten folgen lassen. Mit der Entscheidung des Londoner Gerichts kocht die Debatte ein weiteres Mal auf. Im Falle einer Auslieferung, so heißt es in der aktuellen Pressemitteilung, sei damit zu rechnen, dass Assange noch weniger ein faires Verfahren und menschenunwürdige Haftbedingungen zuteilkommen werden als in Großbritannien. Daher wiederholt das deutsche PEN-Zentrum seine Forderung noch einmal unmissverständlich und mit allem Nachdruck. An die Außenministerin, Bundeskanzler Olaf Scholz und die gesamte Bundesregierung adressiert sie: "Lassen Sie es nicht zu, dass Julian Assange weiterhin von der russischen Propaganda instrumentalisiert wird! Setzen Sie sich bei den westlichen Verbündeten für ihn ein! Gewähren sie ihm politisches Asyl in Deutschland!"



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